Verbraucherstreitbeilegung – Neue Informationspflicht seit 01. Februar 2017

10. Februar 2017
Impressum - AGB - Rechtliches

Seit dem 01. Februar 2017 gelten neue Informationspflichten für Unternehmen und Händler im Internet. Es geht hier um § 36 und 37 VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz). Bei dem Thema Streitbeilegung denkt man sofort an die OS-Plattform der EU, die 2016 gestartet wurde. Die neue Informationspflicht ist allerdings eine davon unabhängige Pflicht, Verbraucher über eine alternative Streitbeilegung zu informieren.

Mit dieser Form der Streitbeilegung sollen, z.B. durch Mediation, Schlichtungs- oder Schiedsverfahren, kostspielige und langwierige Prozesse vor Gericht verhindert werden. Hierzu informieren Unternehmen auf ihrer Webseite und/oder in den AGB über die Bereitschaft bzw. Verpflichtung einer alternativen Streitbeilegung. Weitere Infos und Beispieltexte finden Sie bei eRecht 24

Markus Lechtenböhmer

Nehmen Sie die Informationspflicht ernst

„Immer wieder was Neues“ kann man bei all den Regelungen und Pflichten denken, die Betreiber von Webseiten und Onlineshops andauernd neu beachten müssen.

Und nun wieder eine neue Informationspflicht, die für Webseiten, Onlineshops und AGB gilt. Hier sind Sie als Unternehmer gefordert, die für Sie passende Formulierung selber in die Webseite einzubauen oder Ihrer Internetagentur mitzuteilen. Nur so können Sie gewährleisten, dass Verbraucher nach dem VSBG über die Streitbeilegung informiert werden.

Ein Beitrag von Markus Lechtenböhmer
Geschäftsführer city-map Stade

Bildquelle: fotogestoeber/shutterstock.com

image_pdfPDF erstellenimage_printJetzt drucken
About the author

Markus Lechtenböhmer

Ich bin Geschäftsführer der city-map Stade GmbH und berate Unternehmen aller Branchen und Unternehmensgrößen im Elbe-Weser-Raum. Ich war selbst langjähriger Shop-Betreiber für Modebekleidung und habe einschlägige Berufserfahrung im klassischen Einzelhandel. Damit kann ich mich sehr gut in die spezifischen Herausforderungen des stationären Handels hineinversetzen und neue Perspektiven für den Onlinemarkt entwickeln.

Click here to add a comment

Leave a comment: