
(Bildquelle: science photo/shutterstock.com)
Im Februar trat ein Gesetz in Kraft, durch das Verbraucherschutzverbände ermächtigt wurden, auch Verstöße gegen das Datenschutzrecht abzumahnen. Mit dem Gesetz verbunden ist aber auch eine wichtige Änderung im AGB-Recht, die ab 1. Oktober zum Tragen kommt. Hier lauert eine neue Abmahnfalle, wenn Sie nicht rechtzeitig reagieren. Am 24. Februar ist eine wichtige Änderung im …
Quelle: Wichtige Änderung im AGB-Recht zum 1. Oktober – shopbetreiber-blog.de